Gremien
Regelmäßige Wahlen
Die TH OWL wählt regelmäßig folgende Gremien und Organe der Hochschule:
- Senat:
Zu den Aufgaben gehören u.a. Wahl der Mitglieder des Präsidiums, Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums, Beschluss zum Erlass und Änderung der bspw. Grundordnung, Abgabe von Empfehlung und Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, etc.
- Fachbereichsräte:
Zu den Aufgaben eines Fachbereichsrats gehören u.a. Beschlussfassungen über Angelegenheiten des Fachbereichs (bspw. Fachbereichsordnung oder sonstige Ordnungen), Entgegennahme der Berichte der Dekanin bzw. des Dekans etc.
- Gleichstellungskommission:
Zu den Aufgaben der Gleichstellungskommission gehören u.a. Beratung und Unterstützung der Hochschule und der Gleichstellungsbeauftragten in allen Bereichen der Gleichstellung von Frauen und Männern etc.
- Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte:
Zu den Aufgaben gehört u.a. die Überwachung der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen bei Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und Hinwirkung auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden studentischer Hilfskräfte etc.
Eigenverantwortliche Gremien und Kommissionen
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder des Fachbereichs im Sinne des Hochschulgesetzes NRW |
Wer wird gewählt? | Dekanin/Dekan, Prodekaninnen/Prodekane, ggf. Dekanat |
Wann wird gewählt? | Alle vier Jahre |
Übersicht über die aktuellen Dekaninnen/Dekane und Prodekaninnen/Prodekane
Grundlage: Hochschulzukunftsgesetz NRW, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder der Fachbereichskonferenz (FBK) sind die Dekaninnen und Dekane aller Fachbereiche. |
Wer wird gewählt? | Vorsitz und Stellvertretung |
Wann wird gewählt? | Alle vier Jahre |
Vorsitzender: Prof. Reinhard Grell
Stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Guido Falkemeier
Ende Amtszeit: 28.02.2025
Grundlage: Hochschulzukunftsgesetz NRW, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder des Fachbereichs im Sinne des Hochschulgesetzes NRW |
Wer wird gewählt? | Sechs (ggf. vier) Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine wissenschaftlich Beschäftigte/ein wissenschaftlich Beschäftigter, eine Beschäftigte/ein Beschäftigter aus Technik und Verwaltung, drei (ggf. eine/ein) Studierende* |
Wann wird gewählt? | Alle zwei Jahre, Studierende jedes Jahr |
(*Verteilung auf die Sitze gemäß § 5 Wahlordnung)
Übersicht über die aktuellen Mitglieder der Fachbereichsräte
Ende Amtszeit: 28.02.2023
Grundlage: Hochschulzukunftsgesetz NRW, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder der Gleichstellungskommission |
Wer wird gewählt? | Gleichstellungsbeauftragte und zwei stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte |
Wann wird gewählt? | Alle vier Jahre |
Gleichstellungsbeauftragte: Dr.in Meike Seidel-Kehde
Stellvertreterinnen: Prof.in Dr.in Jessica Rubart, Dr.in Marianne Langstrof
Ende Amtszeit: 31.07.2020
Grundlage: Hochschulzukunftsgesetz NRW, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes NRW |
Wer wird gewählt? | Eine Professorin, ein Professor, eine weibliche Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine wissenschaftlich Beschäftigte, eine männliche Lehrkraft für besondere Aufgaben oder ein wissenschaftlich Beschäftigter, eine Beschäftigte aus Technik und Verwaltung, ein Beschäftigter aus Technik und Verwaltung, zwei Studierende |
Wann wird gewählt? | Alle zwei Jahre, Studierende jedes Jahr |
Übersicht über die aktuelle Gleichstellungskommission
Ende Amtszeit: 28.02.2023
Grundlage: Hochschulzukunftsgesetz NRW, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes NRW |
Wer wird gewählt? | Drei Professorinnen/Professoren (eine Vertreterin/ein Vertreter je Standort), eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine wissenschaftlich Beschäftigte/ein wissenschaftlich Beschäftigter, eine Beschäftigte/ein Beschäftigter aus Technik und Verwaltung, sechs Studierende sowie für jedes Mitglied eine persönliche Stellverteterin/ein persönlicher Stellvertreter |
Wann wird gewählt? | Alle zwei Jahre, Studierende jedes Jahr (wahlberechtigt sind die gewählten Verteter der jeweiligen Statusgruppen im Senat) |
Ende Amtszeit: 28.02.2025 (P, L, M) bzw. 29.02.2024 (S)
Grundlage: Studiumsqualitätsgesetz, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL
Antrag auf Zuteilung von Qualitätsverbesserungsmitteln
Kontakt: qv-kommission@th-owl.de
Wer kann gewählt werden? | Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrat |
Wer wird gewählt? | Zwei Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine wissenschaftlich Beschäftigte/ein wissenschaftlich Beschäftigter, vier Studierende |
Wann wird gewählt? | Alle zwei Jahre, Studierende jedes Jahr |
Ende Amtszeit: 31.07.2020
Grundlage: Studiumsqualitätsgesetz, Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Professorinnen/Professoren am Standort Höxter |
Wer wird gewählt? | Eine Professorin oder ein Professor am Standort Höxter |
Wann wird gewählt? | Alle vier Jahre - sofern mindestens einer der ortsansässigen Fachbereichsräte dies beschließt |
Standortsprecher Höxter: Prof. Dr. Stefan Wolf, (kommissarisch: Prof. Tobias Haelke)
Ende Amtszeit: 01/2027
Grundlage: Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Der Wahlrat des Senats bestellt die Mitglieder sowie Stellvertreter |
Wer wird gewählt? | Drei Professorinnen/Professoren, drei Lehrkräfte für besondere Aufgaben oder wissenschaftlich Beschäftigte, eine Beschäftigte/ein Beschäftigter aus Technik und Verwaltung, drei Studierende sowie ein durch die Kanzlerin zu benennendes fachkundiges Mitglied der Verwaltung mit Stellvertretung |
Wann wird gewählt? | jedes Jahr innerhalb der ersten zwei Wochen des Vorlesungszeitraums des Sommersemesters |
Übersicht über die aktuellen Mitglieder des Wahlvorstands
Ende der Amtszeit: Einsetzung des Wahlvorstandes in dem darauf folgenden Sommersemester
Grundlage: Grundordnung der TH OWL, Zentralordnung der TH OWL, Wahlordnung der TH OWL
Wer kann gewählt werden? | Der Senat wählt die Mitglieder des Wahlrates aus dem Kreis der Hochschulangehörigen |
Wer wird gewählt? | Fünf Professorinnen/Professoren, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder ein/e wissenschaftliche Beschäftigte/r, ein/e Beschäftigte/r aus Technik und Verwaltung, ein/e Studierende/r sowie ein durch die Kanzlerin zu benennendes fachkundigs Mitglied der Verwaltung mit Stellvertretung |
Wann wird gewählt? | Mitglieder P, L und M alle zwei Jahre, Mitglied S jedes Jahr |
Übersicht über die aktuellen Mitglieder des Wahlrates.
Ende der Amtszeit: 29.02.2024 (S) bzw. 28.02.2025 (P, L, M)
Die Hochschulwahlversammlung ist dafür zuständig, die Mitglieder des Präsidiums zu wählen. Sie besteht in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Hochschulrats. Stimmberechtigte Mitglieder der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigten Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats.
Die wichtigste Aufgabe des Personalrats der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung (PR TuV) und des Personalrats der wissenschaftlich Beschäftigten (PR wiss.) ist die Überwachung der Gesetze, Tarifverträge und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechte einräumen. Grundlage hierzu bildet das Personalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX § 95). Die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen, vertritt ihre Interessen und steht beratend und helfend zur Seite.
Mit §62b des Hochschulgesetzes NRW erhält das Amt der/s Beauftragten für die Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung seine gesetzliche Grundlage.
Studierende mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen können sich mit allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit ihrem Studium ergeben – aber auch mit Beschwerden –, an die Beauftragte oder den Beauftragten wenden.
Die studentische Selbstverwaltung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe besteht aus dem Studierendenparlament (StuPa), dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und den Fachschaftsvertretungen der jeweiligen Fachbereiche.
Darüber hinaus gibt es für Studierende die Möglichkeit, sich in verschiedenen Projekten neben dem Studium zu engagieren.
Studierendenparlament (StuPa)
Das Studierendenparlament fasst Beschlüsse über die Richtlinien der studentischen Selbstverwaltung und deren Etat. Das Parlament ist verantwortlich für die Kontrolle des AStA und die Wahl seiner Mitglieder und der Mitglieder in anderen Gremien. Die Parlamentsmitglieder werden von allen Studierenden der Hochschule gewählt.
Allgemeiner Studierendenausschuss
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) führt die Beschlüsse des Parlaments aus und vertritt die Studierendenschaft der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe nach außen. Er besteht aus Referaten, die sich in unterschiedlichen Bereichen des Hochschullebens engagieren. Er bietet zum Beispiel vergünstigte Schreibmaterialien an, organisiert Veranstaltungen und Partys und unterstützt internationale Studierende. Über die Mitglieder stimmt das StuPa bei seinen Sitzungen ab.
Fachschaftsvertretungen
Die Fachschaftsvertretungen helfen den Mitgliedern ihres Fachbereichs im Studienalltag. Sie sind Ansprechpartner bei Problemen und Konflikten innerhalb des Studiums und organisieren Veranstaltungen und Angebote des jeweiligen Fachbereichs, wie zum Beispiel Kennenlern-Abende für Erstsemester. Sie werden von der Fachschaft, also von allen Studierenden eines Fachbereichs, gewählt.
- Fachschaft Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur
- Fachschaft Medienproduktion
- Fachschaft Bauingenieurwesen
- Fachschaft Life Science Technologies
- Fachschaft Elektrotechnik und Technische Informatik
- Fachschaft Maschinenbau und Mechatronik
- Fachschaft Produktions- und Holztechnik
- Fachschaft Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik
- Fachschaft Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
- Fachschaft Wirtschaftswissenschaften